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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Regulierungsbehörde legt Preise für Line-Sharing fest18.03.2002
14:08 Deutlich vergünstigte Einkaufsbedingungen für DSL-Konkurrenten
Auf der CeBIT hat die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
(RegTP) heute die Preise für das Line-Sharing
bekannt gegeben. Dabei überträgt ein DSL-Anbieter seine Daten im hochfrequenten Bereich, während
der normale Analog- oder ISDN-Anschluss des Kunden bei der Deutschen Telekom
bestehen bleibt. Zwei Anbieter teilen sich damit eine Leitung.
Der DSL-Anbieter muss für diese Dienstleistung monatlich 4,77 Euro an die Deutsche Telekom bezahlen. Ursprünglich hatte die Telekom mehr als das Dreifache (14,65 Euro) als monatliches Entgelt beantragt. Für die Umschaltung darf die Deutsche Telekom einmalig 85,61 Euro berechnen, für den Rückbau nach einer Kündigung 72,10 Euro. Diese Entgelte sind bis 30. Juni 2003 festgelegt, wobei die Umschaltkosten bereits in den nächsten Monaten nach unten korrigiert werden könnten, wenn aufgrund eines anderen zur Zeit anhängigen Verfahrens bei der Regulierungsbehörde die Umschaltkosten für die ganze Teilnehmer-Anschlussleitung in diesem Bereich gesenkt werden. Mit den hier genehmigten Entgelten kann der DSL-Zugang von alternativen Anbieter wie QSC günstiger angeboten werden. Denn bisher musste QSC immer eine separate Leitung von der Deutschen Telekom mieten, die monatlich 12,48 Euro kostet. Ob der Preisvorteil an die Endkunden weitergegeben wird, ist aber noch unklar. Der DSL-Zugang der Telekom selber (T-DSL) ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Auch T-DSL-Reseller wie 1&1 können wie bisher weiterarbeiten. Bei der Festlegung des Preises richtete sich die Regulierungsbehörde danach, welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen, dass zusätzlich zum normalen Telefonanschluss ein DSL-Kanal auf einem Kabel übertragen werden. Das sind der netzseitige Splitter, die Kosten für zusätzliche Entstörungen, sowie die Gemeinkosten für Fakturierung und die Vorhaltung des Angebots. Die Kosten für die Anschlussleitung selber werden hingegen nicht auf den Line-Sharing-Preis angerech net, auch nicht anteilig. Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde, bezog sich bei der Entscheidung insbesondere auf das Missbrauchsverfahren gegen die Deutschen Telekom, d as zur Erhöhung der Preise für T-DSL geführt hatte. Dabei hatte sich die Deutsche Telekom intern keine Leitungskosten in Rechnung gestellt. Daher müsse sie im Außenverhältnis gleich verhalten. Anzeige:
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