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Bundesverwaltungsgericht lässt Bürgerentscheid gegen Mobilfunk zu

08.03.2002
15:30

Niederbayrische Gemeinde muss Bürgerbegehren gegen Mobilfunkmasten zulassen

Nach einem rund vierjährigen Rechtsstreit muss die niederbayerische Gemeinde Neukirchen vorm Wald ein Bürgerbegehren gegen Mobilfunkmasten zulassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin habe eine Beschwerde der Gemeinde im Landkreis Passau gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zurückgewiesen, sagte ein Gemeindesprecher heute.

In der rund 2 100 Einwohner großen Gemeinde hatte eine Bürgerinitiative aus Angst vor "Elektrosmog" Unterschriften gegen Mobilfunkanlagen gesammelt, rund 500 Wahlberechtigte unterzeichneten das Bürgerbegehren. Die Initiatoren wollten erreichen, dass "alle rechtlich überhaupt vertretbaren Maßnahmen" gegen Sendemasten für Handys ergriffen werden.

Die Neukirchener Verwaltung lehnte es allerdings ab, die Wähler für einen Bürgerentscheid an die Urnen zu rufen. Die Organisatoren des Protestes verlangten eine juristisch nicht zulässige "Verhinderungsplanung" von Antennen, hatte die Gemeindeverwaltung argumentiert.

Bei dem anschließenden Rechtsstreit bestätigte das Regensburger Verwaltungsgericht zunächst die Position der Rathausspitze. Eine Gemeinde habe nur wenig Freiraum, wenn ein Telekommunikationsanbieter einen neuen Sender bauen wollte, meinten die Richter in der Domstadt.

Der VGH in München urteilte allerdings entgegengesetzt. Das Bürgerbegehren solle so formuliert sein, dass alle Maßnahmen und zulässigen Klagen gegen Mobilfunkantennen von der Gemeinde zu veranlassen sind. Die Kommune müsse aber nicht juristisch einschreiten, wenn es offensichtlich aussichtslos wäre.

Gegen diesen Richterspruch hatte die Gemeinde Beschwerde eingelegt. Nach der Entscheidung aus Berlin muss das Thema nun im Gemeinderat behandelt werden. Wenn das Kommunalparlament das Bürgerbegehren nicht direkt annimmt, muss ein Wählerentscheid angesetzt werden.

 
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