Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am
5. März über die umstrittene Aufteilung der Milliarden-Erlöse aus den
UMTS-Mobilfunk-Lizenzen. Dies teilte das Gericht heute mit.
Hessen, Baden-Württemberg und Bayern hatten gegen die Bundesregierung
geklagt, weil sie nicht an den Erlösen aus der Lizenz-Versteigerung
beteiligt worden waren.
Die Länder fordern einen bis zu 50-prozentigen Anteil an den mehr
als 50 Milliarden Euro, die im Jahr 2000 aus der Versteigerung in die
Bundeskasse geflossen sind. Ein verfassungsrechtliches Gutachten
hatte den Ländern einen entsprechenden Anspruch bescheinigt, weil sie
infolge des Verkaufs mit beträchtlichen Steuereinbußen rechnen
müssten.