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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Scheuerle: Fusion von UMTS-Lizenzinhabern möglich30.01.2002
13:37 Kann Neuversteigerung einer Lizenz bei einem Zusammenschluss von zwei Netzbetreibern doch umgangen werden?
Laut Klaus-Dieter Scheurle, Ex-Chef der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post (RegTP), ist es möglich, dass UMTS-Lizenzen nach der
Fusion zweier Lizenzerwerber nicht neu versteigert werden müssen. Dies sagte er im
Gespräch mit dem Anlegermagazin "Die Telebörse". Während unter den Mobilfunkern derzeit weitgehend Einigkeit darüber bestehe, dass
eine Konsolidierung von sechs auf möglicherweise vier UMTS-Netzbetreiber
notwendig sei, scheiterten bisher alle Überlegungen an der verzwickten
Rechtslage, schreibt das Magazin. Bisher muss bei einem Zusammenschluss
zweier UMTS-Betreiber eine Lizenz zurückgegeben und neu versteigert werden.
T-Mobile-Chef Kai Uwe Ricke forderte deshalb, dass die Politiker die
Versteigerungsbedingungen nachträglich ändern. Dies wiederum hält der
derzeitige Chef der Regulierungsbehörde Matthias Kurth für nicht machbar.
Scheurle verweist im Gespräch mit der Telebörse darauf, dass es nach einer Übernahme möglich sei, dass das neue Unternehmen "sämtliche vier Frequenzblöcke behalten könne". Eine Änderung der Regeln sei dazu nicht erforderlich: In der Versteigerung hatten sechs Unternehmen sechs Lizenzen mit je zwei Frequenzblöcken erworben. Scheurle: "In der Versteigerung war aber auch die Möglichkeit gegeben, dass ein Unternehmen vier Blöcke ersteigern konnte". Zudem gebe es "auch keine Wettbewerbsverzerrung": Ein Unternehmen, das auf diese Art und Weise über vier Frequenzblöcke verfüge, habe dafür auch "rund 17 Milliarden Euro gezahlt". Auf diesem Wege erhielte die Bundesregierung zwar die UMTS-Lizenz zurück. Eine erneute Versteigerung der freigewordenen UMTS-Lizenz ohne die dazu benötigten Frequenzblöcke wäre natürlich sinnlos. Anzeige:
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