![]() |
![]() |
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Surfen am Arbeitsplatz kann zur fristlosen Kündigung führen16.11.2001
17:19 Vertragliche Vereinbarungen oder firmeninterne Anweisungen sollten beachtet werden
Nach einer neueren Online-Umfrage surfen 93 Prozent
der deutschen Beschäftigten, die einen Internetzugang am Arbeitsplatz haben, privat im Internet, 48 Prozent davon bis zu
50 Minuten wöchentlich. Die Arbeitsgerichte haben sich bisher mit der Frage der
Zulässigkeit des privaten Surfens am Arbeitsplatz nur vereinzelt beschäftigt. Während
das Arbeitsgericht Wesel zur Unzulässigkeit einer fristlosen Kündigung gelangt ist, hat
das Arbeitsgericht Hannover in einem neueren Urteil die fristlose Kündigung eines
Mitarbeiters für wirksam angesehen. Man muss dabei aber betonen, dass es sich bei diesem
Fall um einen besonderen Einzelfall handelt: Der Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit
Dateien mit pornographischem Inhalt auf den betrieblichen PC aus dem Internet heruntergeladen.
Darüber hinaus hatte er eine anzügliche Homepage von seinem Dienst-PC aus in das World Wide Web
gestellt. Dabei war das private Surfen den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber auf der Grundlage
einer Betriebsvereinbarung untersagt.
Mit diesem Urteil folgte das Arbeitsgericht Hannover der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer aus Hannover, der das Urteil für den Arbeitgeber erstritt. "Auf Grund des bewussten Verstoßes gegen die Nutzungsregelung des Arbeitgebers und des Umfangs der pflichtwidrigen Vorgehensweise konnte ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Die schwerwiegende Vertragsverletzung und deren Folgen waren für den Arbeitnehmer klar erkennbar", sagt Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht (www.dr-kramer-arbeitsrecht.de). Fazit: Soweit die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber zugelassen ist, sollte nur nach vorheriger Klärung der Möglichkeiten gesurft werden. Doch selbst wenn privates Surfen erlaubt ist bzw. nicht ausdrücklich verboten, sollte sich jeder Arbeitnehmer überlegen, wie er das Internet von seinem Arbeitsplatz aus nutzt. Pornographische Dateien herunterladen oder gar wie in diesem Fall den Firmenrechner als Server zu missbrauchen werden sicher die wenigsten Arbeitgeber dulden. Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 16.11.2001:
- Econonet bietet grundgebührfreien Vertrag |
|
Günstig surfen
teltarif.de-Breitband-Rechner
Schnell surfen
Tipps und Tricks
Internet-by-Call-Tarifrechner Der Mobilfunk-Daten-Rechner Aktuelle DSL-Flatrates Kabel-Internet-Tarife Überblick: LTE-Tarife Tarife: Satelliten-Internet teltarif-Tarifübersichten
DSL beschleunigen
Internet-Ratgeber
Internet-Dienste
Alles zu Internet by Call Kostenlos surfen SMS kostenlos Freie Domains finden E-Mail: POP- und IMAP-Daten Freemailer im Überblick
Internet-Anbieter
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 190 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||