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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Abmahnung für Handy-Klingeltöne23.08.2001
20:12 Selbst wer GEMA bezahlt hat, bekommt Post vom Rechtsanwalt
Wegen des Vertreibens urheberrechtlich geschützer Musiktitel
als Klingelton für Handys geht der
Musikkonzern EMI gegen entsprechende Anbieter vor. Bei diesen kann
man sich meist per Anruf bei einer 0190-Nummer die Töne per
Daten-SMS aufs Handy schicken lassen. Vor dem Anruf bei der
teuren Hotline wählt man sich den gewünschten Ton aus einem
Katalog im Internet oder anderen Medien.
Das verrückte an den Abmahnungen: Viele der Anbieter haben Lizenzgebühren an die GEMA (Deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abgeführt, und sind daher davon ausgegangen, alle lizenzrechtlichen Vorschriften eingehalten zu haben. EMI beruft sich aber darauf, dass durch die Umwandlung der Songmelodien in Klingeltöne die originalen Werke verunstaltet würden. Die Anbieter von Klingeltönen hätten aber nicht das Recht, die Werke zu verfremden. In der Folge haben viele Anbieter die Klingeltöne erstmal vom Netz genommen. Man hofft, sich mit den Künstlern oder den Musikverlagen aber bald zu einigen. Hoffentlich macht das Beispiel nicht Schule, denn sonst dürfte es bald auch bei Logos und Mailboxsprüchen Abmahnungen hageln. Anzeige:
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