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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Deaktivierungsgebühr nur unter Vorbehalt zahlen09.08.2001
13:51 Gerichte haben bislang noch nicht einheitlich entschieden
Eine Deaktivierungsgebühr, die Mobilfunkanbieter im
Falle einer Anschlusskündigung oft von ihren Kunden verlangen, sollte
nach Angaben von Verbraucherschützern nur unter Vorbehalt gezahlt
werden. Noch seien Prozesse gegen die umstrittene Gebühr nicht
endgültig entschieden, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) in Berlin mit.
Eine Zahlung sollte daher nur "ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht" geleistet werden. Wer dies seinem Anbieter
schriftlich mitteile, habe später bessere Chancen auf einen
Rückerstattungsanspruch.
Die Gerichte haben den Angaben zufolge bislang nicht einheitlich entschieden: Während das Landgericht Düsseldorf die Deaktivierungsgebühr in einer Klage gegen die Victorvox AG für unzulässig erklärt habe (Az.: 12 O 506/00), habe das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein in Schleswig bei einer Klage gegen die Talkline GmbH anders entschieden (2 U 40/00). Dieses Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig und solle in einer Revision vor dem Bundesgerichtshof angegriffen werden, so die Verbraucherschützer. dpa / Thomas Michel
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