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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Telekom: Nach Urteil sieht die RegTP alle Zweifel beseitigt26.04.2001
16:26 Die Regulierer sehen den Liberalisierungsprozess auf dem deutschem Telefonmarkt bestärkt; Telekom will Verwaltungsgerichtsentscheidung prüfen
Im Tauziehen um das Ortsnetz in Deutschland
haben die Konkurrenten der Deutschen Telekom die juristische Niederlage des
Ex-Monopolisten einhellig begrüßt. Mit der Entscheidung des Berliner
Bundesverwaltungsgerichts -
die Telekom muss ihren Konkurrenten Mietleitungen auch weiterhin zu
den bisher geltenden Konditionen zu anbieten - herrsche endlich
Rechtssicherheit auf dem deutschen Telefonmarkt, erklärten die
Branchenverbände VATM und
BREKO
am Donnerstag. Die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post
(RegTP)
sprach von einem "entscheidenen Schritt", den
Wettbewerb im Ortsnetz voranzutreiben. Wie die Deutsche Telekom teltarif gegenüber mitteilte,
liegen dem Unternehmen
die schriftlichen Unterlagen zum Urteilspruch noch nicht vor.
Mit einer Prüfung der Rechtsentscheidung kann die Telekom daher
noch nicht beginnen. Mit einer entsprechenden Stellungnahme
wird nicht vor nächster Woche gerechnet.
Der Streit um das Ortsnetz, an dem die Telekom derzeit noch einen Marktanteil von 98,5 Prozent hat, reicht in das Jahr 1997 zurück. Die Telekom wollte ihren Wettbewerbern entgegen der Vorgaben der Regulierer nicht nur die blanken Leitungen auf der so genannten letzten Meile zum Endkunden vermieten, sondern auch die Vermittlungstechnik. Dies hätte die Mietkosten nach Ansicht der Konkurrenz nach oben getrieben. "Die Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen", erklärte BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüdemann. Zudem sei die so genannte Entbündelung für die Telekom-Konkurrenten notwendig, "um den Kunden eigene technische Entwicklungen anzubieten". Der VATM bekräftigte die Forderung der Konkurrenten nach niedrigeren Gebühren für den Zugang zum Ortsnetz. Der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte befunden, es gehöre zu den Pflichten der Telekom, "den Wettbewerbern Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen in einer Weise zu gewähren, dass diese eine unternehmerische Dispositionsfreiheit bei Ausgestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden erhalten, die derjenigen der Telekom vergleichbar ist". Dies schließe die Möglichkeit einer eigenen Definition der Übertragungsleistung und Technik ein. Der Chef der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, zeigte sich zufrieden. Die Zweifel für die Entbündelungsverpflichtung der Telekom seien durch den Beschluss "mit dem heutigen Tage vom Tisch". Der bisherige Liberalisierungskurs für die deutschen Telefonmärkte habe zudem "umfassende Rückendeckung erfahren", die Wettbewerber hätten nun Planungssicherheit, erklärte Kurth. AFP / Edward Müller
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