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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
LetsBuyIt.com wegen unlauterem Wettbewerb und Rabattverstößen verurteilt16.10.2000
Berufung bis in die höchste Instanz angekündigt
LetsBuyIt.com, mit knapp einer Million Mitglieder in Europa
größter Anbieter für Co-Shopping, wurde am Freitag vom Landgericht Hamburg
wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb verurteilt. Das erst im Januar 1999 in Schweden gegründete Unternehmen
kündigte Berufung an. Man werde in Deutschland auch weiterhin Co-Shopping betreiben.
Erst im Juli dieses Jahres hatte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen ausgesprochen, die von einem Wettbewerber erwirkt worden war. Aufgrund dieser Verfügung hatte LetsBuyIt.com damals sein Preismodell geändert. Die Verfügung hatte sich gegen die Anwendung des Stufenpreismodells gerichtet, war jedoch einen Monat später vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben worden. LetsBuyIt.com kehrte daraufhin zu seinem ursprünglichen Preismodell zurück. Sollte das Oberlandesgericht Hamburg im Berufungsverfahren seine Sichtweise ändern, will LetsBuyIt.com den Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit des Co-Shopping-Modells entscheiden lassen. Frank Rebenstock
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