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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Sonnet: Keine Gnade mit Verstößen gegen die AGB14.08.2000
Zahlreiche Zugänge bereits gesperrt - Fristlose Kündigungen drohen
Sonnet wird ab heute, so der zuständige Produktmanager bei
Versatel, Kunden mit "eindeutigen" Verstößen gegen die AGB fristlos
kündigen. Bestätigt wurde, dass die betroffenen Zugänge bereits seit dem Wochenende
gesperrt sind. Den sonnenentwöhnten Usern solle allerdings Gelegenheit geboten werden,
sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äußern. Auch soll in einer Presseerklärung
das Vorgehen des Flatrate-Providers erläutert werden.
Herr Windmüller teilte Teltarif mit, dass vor allem gewerblichen Nutzern gekündigt würde, die durch Verwendung eines Firmennamens, Angabe einer entsprechenden Bankverbindung oder Versand von Werbemails aufgefallen sind. Ebenfalls auf der "Abschussliste" stehen Mehrfachnutzer: Wer seine Account-Daten weiteren Usern zugänglich macht und so auf Online-Zeiten von 30 Stunden und mehr pro Tag kommt, fliegt raus. Herr Windmüller verwahrte sich jedoch ausdrücklich gegen den häufig zu lesenden Vorwurf, Sonnet wolle sich rigoros der "Poweruser" entledigen. Vielnutzer seien zwar aufgrund der hohen Interconnect-Gebühren unbequem, doch drohe ihnen keine Kündigung. Alle jetzt erfolgenden Kündigungen stünden juristisch betrachtet auf sicherer Grundlage. Der Sonnet-Macher nannte gegenüber Teltarif Interconnect-Gebühren von knapp unter 2 Pfennig pro Online-Minute, die an die Deutsche Telekom abzuführen sind. Demnach wäre bereits ein Surfer mit gut zwei Stunden Nutzung pro Tag für Versatel ein Zuschussgeschäft. Es bleibt abzuwarten, ob und wie Sonnet zukünftig User mit diesem oder noch höherem Aufkommen beschränken wird. Wer jedoch ohnehin weniger als 60 Stunden monatlich surft, kommt durch geschickte Nutzung von Internet-by-Call-Anbietern möglicherweise günstiger weg. Frank Rebenstock
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