![]() |
||||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Gericht: EVN muss kostenlos sein26.01.2000
Gesetzliche Vorschrift - Kunden können Gebühren zurückfordern.
Einzelverbindungsnachweise auf der Telefonrechnung müssen
kostenlos sein. Kunden, die seit dem 1. Januar 1998 dafür
Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Schleswig
weist die Verbraucher-Zentrale Hamburg jetzt hin.
Einem Hamburger Rechtsanwalt waren von einem Mobilfunk-Provider fünf Mark pro Monat für den von ihm gewünschten EVN berechnet worden. Sein Protest dagegen wurde von der Telefongesellschaft nicht beachtet. Vor Gericht bekam der Mann nun Recht. Denn die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) schreibt seit dem 1. Januar 1998 vor, dass Einzelverbindungsnachweise dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. "Wer seither zum Beispiel 5 Mark monatlich bezahlte, kann jetzt gut 120 Mark zurückfordern", so eine Sprecherin der Verbraucher-Zentrale. Andreas Schlebach
Weitere News vom 26.01.2000:
- Telefonauskunft ab 15 Pfennig die Minute |
|
Aktuelle Themen
Tarifrechner
Billig im Ortsnetz telefonieren
Allgemeines
Sparen mit Calling Cards Günstige Ferngespräche Günstig zum Handy weitere Ziele ...
Was ist ein Ortsnetz?
Dienste
Unterwegs
Forum
Infonummer für Netz-Infos Kostenlos telefonieren Sekundentakt oder Minutentakt? Pre-Selection-Anbieter im Überblick Aktuelle Telekom-Tarife |
|||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre |