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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 14.02.2012 

Gericht: EVN muss kostenlos sein

26.01.2000

Gesetzliche Vorschrift - Kunden können Gebühren zurückfordern.

Einzelverbindungsnachweise auf der Telefonrechnung müssen kostenlos sein. Kunden, die seit dem 1. Januar 1998 dafür Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Schleswig weist die Verbraucher-Zentrale Hamburg jetzt hin.

Einem Hamburger Rechtsanwalt waren von einem Mobilfunk-Provider fünf Mark pro Monat für den von ihm gewünschten EVN berechnet worden. Sein Protest dagegen wurde von der Telefongesellschaft nicht beachtet. Vor Gericht bekam der Mann nun Recht.

Denn die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) schreibt seit dem 1. Januar 1998 vor, dass Einzelverbindungsnachweise dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. "Wer seither zum Beispiel 5 Mark monatlich bezahlte, kann jetzt gut 120 Mark zurückfordern", so eine Sprecherin der Verbraucher-Zentrale.

 
Andreas Schlebach
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre