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Landgericht Köln macht den Weg frei für 0190-0

14.01.2000

Talkline siegt gegen die Deutsche Telekom

Nein, Micro-Bill-ing hat nichts mit der Diskussion um die Aufteilung des Computerriesen und Bill Gates zu tun. Vielmehr geht es um die Bezahlung kleiner Geldbeträge. Dies ist ab sofort per 0190-0-Nummer möglich. Nach Angaben von Talkline sind die technischen Voraussetzungen bereits seit einiger Zeit vorhaben, die Deutsche Telekom blockierte aber die Umsetzung. Jetzt macht ein Urteil des Landgerichts Köln den Weg frei.

Bei 0190-0-Nummern legt der Anbieter fest, wie viel der Anruf kostet. Die Abrechnung kann sowohl nach Zeit als auch pro Anruf erfolgen. Anwendungen gibt es viele. Eine Reservierungshotline könnte nicht nur das Hotelzimmer bestätigen, sondern auch gleich das Geld von der Telefonrechnung abbuchen. Kostenpflichtige Daten-Dienstleistungen, wie die Recherche in Zeitungsarchiven oder der Download von Software, sind ebenfalls auf diesem Weg möglich. Bei der Zeitabrechnung kann sogar eine variable Vergütung gewählt werden, z.B. ein kleiner oder gar kein Minutenpreis, so lange man in der Warteschleife hängt, und dann ein angemessenes Entgelt, sobald man mit dem Hotline-Berater verbunden ist.

Andererseits kann bei 0190-0 noch schlimmer abgezockt werden als bei den klassischen 0190-Nummern. Es liegt somit an den Anbietern, 0190-0-Nummern durch qualitativ hochwertige und sinnvolle Dienste von dem Schmuddel-Image zu befreien. Der erste Schritt dafür ist bereits getan: Die führenden 0190-Anbieter kamen überein, Telefonsex mit bezahlten Animateurinnen nicht mehr zu dulden. Doch geschah dieses nicht aus Selbsterkenntnis, sondern weil der BGH Telefonsex wie Prostitution als sittenwidrig eingestuft hat. Ein nachträgliches Inkasso per Telefonrechnung ist in diesem Fall unmöglich.

 
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre