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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Verfügung gegen Samsung: Was stört Apple am Galaxy Tab?11.08.2011
12:28 Ein Blick in den Antrag zur Einstweiligen Verfügung![]() Alles nur geklaut? Galaxy Tab 10.1 vs. iPad 2 Apple hat nun auch in Europa die gerichtliche Keule rausgeholt und vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen den Mitbewerber (und Zulieferer) Samsung erwirkt. Dieser darf das Galaxy Tab 10.1 in der EU nicht mehr vertreiben. Doch was stört Apple eigentlich an dem Produkt der Konkurrenz? Wir haben einen Blick in die Einstweilige Verfügung geworfen, die seit kurzem im Internet kursiert.
Das Dokument stammt von der Kölner Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und ist auf den 4. August datiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Dokument echt ist, ist nach Einschätzung der teltarif.de-Redaktion relativ groß, eine Bestätigung der betreffenden Kanzlei steht jedoch noch aus. Gerichtet ist der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung an das Landgericht Düsseldorf. Mit Verweis auf die Dringlichkeit hatte die Kanzlei beantragt, die Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu erlassen. Der 44-seitige Antrag enthält zahlreiche Bilder vom iPad 2 und dem Galaxy Tab 10.1 sowie deren Verpackungen. Denn auch an dieser stört sich Apple. Apple: Samsung ahmt Design "sklavisch nach"Apple sieht sich durch das Samsung-Tablet offenbar massiv angegriffen. In dem Antrag heißt es, Samsung nutze "den guten Ruf des iPad, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt, aus." Das iPad stehe stellvertretend für die in der Industrie führenden Designs der Antragstellerin, also Apple. Apple wirft seinem Mitbewerber vor, den Stil des iPad kopiert zu haben, statt einen eigenen Stil zu entwickeln. Doch damit nicht genug. Später heißt es in dem Antrag: "So haben z. B. die Antragsgegnerinnen die Galaxy-Produktlinie von Mobiltelefonen und Tablet Computern auf den Markt gebracht, um mit dem iPhone und dem iPad zu konkurrieren. Anstatt allerdings eine unabhängige Produktentwicklung für die Galaxy-Produktlinie von Mobiltelefonen und Tablet Computern zu verfolgen, haben die Antragsgegnerinnen sich dazu entschlossen, die innovative Technologie, die markante Benutzeroberfläche und das elegante und markante Produktdesign sklavisch nachzuahmen und damit die wertvollen gewerblichen Schutzrechte der Antragstellerin zu verletzen." Im Antrag listen die Apple-Anwälte auch auf, was aus ihrer Sicht "kennzeichnungsstarken Elemente" des iPad 2 sind. Es sei "ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken", mit einer flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt. Ferner gebe es "eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche", "ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist". Unter der "klaren Oberfläche" gebe es eine "deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays". Zudem kennzeichnet das iPad 2 folgende Feature: "wenn das Produkt eingeschaltet ist, [erscheinen] farbige Icons innerhalb des Displays". Apple erkennt in dem Design des Galaxy Tab 10.1 eine Kopie seines iPad 2, was die angesprochenen Punkte angeht. Auch die Größe des Produktes sei weitgehend identisch und weiche nur wenige Millimeter ab. Verpackung ebenfalls zu identisch
Wie schon beim Gerät selbst listen die Apple-Anwälte auch hier auf, was sie stört. Dieses mal wird aber nicht das Apple-Gerät, sondern die Verpackung des Mitbewerbers beschrieben. Dabei handelt es sich um "eine weiße, rechteckige Box", die sich durch "sparsame graphische Elemente und eine silberne Schrift auf der Verpackung" auszeichnet und "eine große Abbildung des Galaxy Tab 10.1 auf der Oberseite der Verpackung vor einem weißen Hintergrund in einer Seitenansicht" zeigt. Wenn die Box geöffnet wird, "so ist das Galaxy Tab 10.1 sofort für den Konsumenten sichtbar, wahrend alles Zubehör und weitere Unterlagen dem Betrachter zunächst verborgen bleiben" [...] "und der Mechanismus des Anhebens, welcher für das Galaxy Tab 10.1 verwendet wird um Zugang zum Zubehör und den Bedienungsanweisungen etc. zu erhalten" sei demnach auch mit dem des iPad 2 zu vergleichen. Weitere Meldungen zum Thema Apple-Patentstreit
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| In your face Apple! | skycab | 10.02.12 12:24 | |||||||
| RE: unterschied??? | Kai Petzke | 07.01.12 15:59 | |||||||
| RE: Tab bei BASE nur 576€ | mikeone | 11.12.11 15:42 | |||||||
| Tab bei BASE nur 576€ | xcalimerox | 09.12.11 19:08 | |||||||
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