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Deutschland: Motorola kann Verkauf von iPhone und iPad stoppen

09.12.2011
15:43

Apple muss Namen und Adressen aller Käufer offenlegen

Motorola kann Verkauf von iPhone und iPad stoppen
Motorola kann Verkauf von iPhone und iPad stoppen
Schwerer Rückschlag für Apple: Der Konkurrent Motorola hat vor dem Landgericht Mannheim ein Patenturteil erwirkt, mit dem er den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland stoppen kann. Motorola hatte ein Technik-Patent ins Feld geführt, das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört (Europäische Patentnummer 1 010 336 B1).

Laut dem Urteilstext, der heute vom deutschen Patentexperten Florian Müller veröffentlicht wurde, wird Apple untersagt, mobile Geräte anzubieten und zu liefern, in denen ein bestimmtes Verfahren zum Einsatz kommt. Gegen eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro kann Motorola das Urteil demnach vollstrecken. Das Gericht konnte heute auf Anfrage zunächst keine Angaben zum Stand des Verfahrens (Az. 7 O 122/11) machen. Apple kündigte umgehend rechtliche Schritte gegen das Urteil an und erklärte: "Beim Weihnachtseinkauf in Deutschland sollte es kein Problem geben, das iPad oder iPhone zu bekommen, das die Kunden wünschen."

Das Urteil im Einzelnen

Laut Urteilstext wird Apple dazu verurteilt, "es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern, die zur Durchführung des folgenden Verfahrens ausgebildet sind: Verfahren zur Verwendung in einem drahtlosen Kommunikationssystem zum Senden eines Kommunikationssignals, das eine Vielzahl von Blöcken von Informationen umfasst". Dies ist die Umschreibung des Gerichts für die GPRS-Technik

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot droht das Gericht Apple ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise sogar Ordnungshaft an. Die Ordnungshaft wäre in diesem Fall an den gesetzlichen Vertretern von Apple zu vollziehen.

Weiterhin wird Apple dazu aufgefordert, Rechenschaft darüber abzulegen, in welchem Umfang das Unternehmen die Patente seit dem 19. April 2003 verletzt hat. Apple muss umfassend offen legen, wann zu welchem Preis welche Menge eines Geräts an wen geliefert wurde. Dazu müssen alle Produktbezeichnungen und Gerätenummern sowie Namen und Adressen der belieferten Empfänger angegeben werden. Auch Angebote, bei denen es nicht zu einer Lieferung gekommen ist, muss Apple melden. Bei nichtgewerblichen Abnehmern hat das Gericht Apple aber die Möglichkeit eingeräumt, Namen und Adressen an einen in der Bundesrepublik ansässigen Wirtschaftsprüfer zu übergeben.

Apple wird vom Jäger zum Gejagten

Vor deutschen Gerichten laufen noch weitere Patentverfahren mit Motorola-Beteiligung. Google ist gerade dabei, Motorola für 12,5 Milliarden Dollar zu übernehmen, um mit den Patenten des Mobilfunk-Pioniers sein Smartphone-Betriebssystem Android besser gegen Angriffe von Rivalen wie Apple und Microsoft schützen zu können. Google sieht Android unfairen Angriffen ausgesetzt. Der im Oktober verstorbene Apple-Chef Steve Jobs hatte den Patentstreit angeheizt und Android Übernahmen beim iPhone-Betriebssystem vorgeworfen.

Mit der Entscheidung in Mannheim tritt Motorola im weltweiten Patentstreit in die erste Reihe. Bisher lag die Aufmerksamkeit eher auf dem weltweiten Konflikt von Apple und Samsung. Dort ging es mit Nachrichten gleich von drei Kontinenten jetzt Schlag auf Schlag. Im Fokus stehen Verkaufsverbote, die die Kontrahenten gegen ihre Handys und Tablet-Computer durchsetzen wollen.

China: Apple darf Bezeichnung "iPad" nicht verwenden

Erst vor wenigen Tagen hatte Apple in China eine juristische Schlappe erlitten - das Unternehmen hat dort nämlich die Produktbezeichnung "iPad" rechtswidrig verwendet. Die Firma "Shenzhen Proview Technology" hat den Markennamen "iPad" bereits im Jahr 2000 für China und weitere Länder registrieren lassen.

Die koreanische Muttergesellschaft von Proview hatte die Markenrechte für den Begriff "iPad" zwar 2006 an Apple verkauft, ein chinesisches Gericht urteilte nun allerdings, dass dieses Geschäft nicht für den chinesischen Markt gelte. Verkauft Apple das iPad in China weiterhin unter diesem Namen, müssen Lizenzgebühren an den Markeninhaber bezahlt werden, ansonsten droht ein Verkaufsverbot.

Weitere Meldungen zum Thema Apple-Patentstreit RSS

 
mit Material von dpa
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Betreff Autor Datum
Beitrag ist nicht seriös recherchiert captainfly 19.12.11 23:14
RE: :-) Telly 19.12.11 12:08
RE: :-) tommy0910 19.12.11 11:52
RE: :-) rainbow 18.12.11 23:07
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre