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Google Android: Kein Film-Verleih bei Root-Zugriff

23.05.2011
12:34

Root-Zugriff kann jedoch bei Bedarf rückgängig gemacht werden

Motorola Xoom: Bislang einziges Gerät mit Android 3.1
Motorola Xoom: Bislang einziges Gerät mit Android 3.1
Besitzer von Google-Handys mit Android-Betriebssystem sind nicht selten experimentierfreudig, wenn es darum geht, die offiziell zur Verfügung stehenden Funktionen ihres Smartphones zu erweitern. So wird das Gerät oft mit Root-Zugriff versehen. Damit lässt sich beispielsweise ein WLAN-Hotspot auch dann erzeugen, wenn dieses Feature beim eigenen Handy nicht vorgesehen ist. Nur mit Root lassen sich problemlos Bildschirm-Fotos erstellen und der Superuser-Zugang ist auch der erste Schritt zur Installation einer alternativen Firmware.
Motorola Xoom
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Jetzt müssen die Besitzer eines mit Root-Zugang versehenen Android-Smartphones bzw. -Tablets erstmals mit Einschränkungen leben. So steht bei den entsprechend modifizierten Handys der Filmverleih, den Google zunächst in den USA anbietet, nicht zur Verfügung. Das hat offenbar urheberrechtliche Gründe. So besteht die Gefahr, dass ein Film nicht nur ausgeliehen, sondern auch zur dauerhaften Nutzung heruntergeladen oder sogar weiterkopiert werden kann.

Google nimmt zur Problematik Stellung

Google selbst erklärt auf einer Support-Seite zum Android Market die Fehlermeldung "Failes to fetch licence" bzw. die Fehlernummer 49. Demnach müssen die Besitzer eines gerooteten Geräts "derzeit", wie es heißt, auf den Verleih-Service verzichten. Der Konzern verrät jedoch nicht, ob und wann es möglicherweise doch noch eine Lösung gibt, den Nutzern die gewünschten Filme doch noch zugänglich zu machen.

Bislang sind nur wenige Anwender von der Einschränkung betroffen. So ist der Film-Verleih nicht nur auf die USA beschränkt. Aktuell wird der Dienst nur in Verbindung mit der aktuellen Tablet-Version des Android-Betriebssystems, 3.1 (Honeycomb), angeboten. So können augenblicklich nur Besitzer des Motorola Xoom in der in den USA verkauften Version den Service nutzen.

In den nächsten Wochen kommen allerdings weitere Geräte auf den Markt, für die das Android-3.1-Update verfügbar ist. Zudem soll der Film-Verleih in Zukunft auch für Smartphones angeboten werden. Wann das Angebot auch in Deutschland bereitgestellt wird, steht derzeit jedoch noch nicht fest.

Unroot öffnet den Weg zum Film-Verleih

Wer von der Kopierschutz-Problematik betroffen ist, hat derzeit nur die Möglichkeit, auf den Root-Zugriff zu verzichten und das Tablet ausschließlich mit der vom Hersteller vorgesehenen Firmware zu verwenden. Oft bieten Programme, die den Root-Zugriff auf Android-Geräten herstellen, auch die Möglichkeit, das Feature wieder abzuschalten.

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RE: Rooten: dauerhaft oder nicht? mattes007 10.04.12 11:14
RE: Rooten: dauerhaft oder nicht? Telly 01.04.12 22:46
RE: Rooten: dauerhaft oder nicht? helmut-wk 01.04.12 15:43
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre