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Magazin: Kartellamt prüft Amazon-Geschäftsbedingungen

24.04.2010
11:09

Hintergrund ist ein potenzieller Missbrauch der Marktmacht

Der Onlinehändler Amazon ist wegen seiner neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen offenbar ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Die Behörde untersuche, ob das Unternehmen seine Marktmacht missbrauche, berichtete die Wirtschaftswoche. Nach zahlreichen Beschwerden prüfe auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt, ob sie gegen den weltgrößten Internet-Versandhändler vorgehen soll. Symbolbild Online-Shopping

Hintergrund ist dem Bericht zufolge, dass das Unternehmen Händlern verbieten will, Produkte, die diese auf der Handelsplattform Amazon Marketplace verkaufen wollen, anderswo preiswerter anzubieten. Diese Vorgabe solle sowohl für die eigenen Online-Shops der Händler als auch für konkurrierende Plattformen wie eBay, Katalogverkäufe oder den Telefonvertrieb gelten. Wer dagegen verstoße, dem drohe Amazon im neuen Regelwerk mit dem Rausschmiss, "da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht, auf Amazon.de zu verkaufen, verlieren werden".

Amazon: Preisvorgabe schon in anderen Ländern

Amazon habe den Schritt damit begründet, dass Kunden darauf vertrauen könnten, beim Unternehmen stets zu einem attraktiven Preis einkaufen zu können. Die Preisvorgaben gebe es schon in anderen europäischen Ländern und den USA.

Dem Bericht zufolge hat sich der Marketplace-Umsatz im deutschen Amazon-Shop im vergangenen Jahr laut Branchenschätzungen auf rund 330 Millionen Euro belaufen. Den Amazon-Gesamtumsatz in Deutschland für 2009 schätzten Experten auf 2,1 Milliarden Euro.

© stefo / fotolia.de Einkaufen im Internet
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre