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Datenspeicherung: AK Vorrat zeigt sechs deutsche TK-Anbieter an

22.09.2011
13:12

Anzeigen bei der BNetzA unter anderem gegen Vodafone, Telekom, E-Plus und o2

AK Vorrat
Der AK Vorrat fordert die Bundesnetzagentur zum Handeln auf
Der aus Bürgerrechtlern und Datenschützern bestehende Arbeitskreis Vorrats­datenspeicherung (AK Vorrat) hat heute Anzeige gegen sechs deutsche Telekom­munikations­unternehmen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstattet. Grund dafür sei die Praxis der Anbieter, Daten unter anderem über eingehende Telefonverbindungen und den Aufenthaltsort von Handynutzern illegal zu speichern, heißt es (teltarif.de berichtete). Bei den Unternehmen handelt es sich um Telekom Deutschland, Vodafone, E-Plus, Telefónica o2, M-net sowie BT Germany.

Zu der Erkenntnis sei man gelangt, nachdem man eine "Verschlusssache der Generalstaats­anwaltschaft München enthüllt hatte" ("Leitfaden zum Datenzugriff - insbesondere für den Bereich der Telekommunikation"). Der AK Vorrat verweist auf Paragraph 97 des Telekommunikations­gesetzes (TKG). Darin heißt es unter anderem: "Für die Abrechnung nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen (...)".

Vorwurf: Nicht abrechnungsrelevante Daten werden teils monatelang gespeichert

Im Gegensatz zu dieser Vorschrift speicherten die angezeigten Anbieter jedoch bis zu sechs Monate, welche Gespräche eingegangen sind, obwohl solche Gespräche kostenfrei und damit nicht abrechnungsrelevant seien. Zudem zeichneten die Mobilfunk-Anbieter "illegal die Position aller Handynutzer auf". Sie speicherten dabei genau, "in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat". Zudem, monieren die Datenschützer, werde auch festgehalten, welches Handy / Smartphone man nutzt, indem die IMEI-Nummer "verbreitet rechtswidrig gespeichert" werde.

In der Anzeige an die Bundesnetzagentur verlangen die Datenschützer von der Regulierungsbehörde "die Einleitung ordnungsrechtlicher Schritte gegen die genannten Unternehmen, um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem das Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt wird, und um Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen". Den Unternehmen drohten, heißt es in der Mitteilung des Arbeitskreises, "Geldbußen von bis zu 300 000 Euro". Die Bundesnetzagentur hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Anzeige eingegangen ist und derzeit geprüft wird.

Anbieter weisen die Vorwürfe zurück

Die Anbieter hatten die Vorwürfe des AK Vorrat Anfang des Monats zurückgewiesen. Dabei hatte man sich darauf berufen, die erhobenen Daten nur zweckgebunden - etwa für technische Erfordernisse oder die Abrechnung - zu speichern; so wie dies nach dem Telekom­munikations­gesetz erlaubt sei. Die Telekom hatte erklärt, die Vorwürfe seien "nicht nachvollziehbar", da die Speicherpraxis nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten zulässig sei. Seitens E-Plus hieß es: "Eine auch nur 'begrenzte' Vorratsdatenspeicherung im Sinne der durch das Bundesverfassungsgericht untersagten Praxis findet nicht statt."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt "besorgten Bürgern und Unternehmen" indes unter anderem, von den genutzten Telekommunikations­anbietern "schriftlich eine sofortige Verbindungsdaten­löschung mit Verbindungsende oder mit Rechnungsversand" zu verlangen.

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Betreff Autor Datum
RE: Wie süß SoloSeven 18.11.11 08:25
RE: Forderung Schwachmaaa. 17.11.11 22:31
Wie süß Schwachmaaa. 17.11.11 22:30
RE: Forderung TAppelhagen 17.11.11 20:40
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre