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Der Adress- und Datenhandel in Deutschland floriert

19.09.2012
16:15

Jeder kann selbst zum Schutz seiner persönlichen Daten beitragen

Von dpa /
Datenhandel
Der Handel mit persönlichen Daten floriert
Unerwünschte Werbung im Briefkasten oder personalisierte Anzeigen im Internet sind eine unmittelbare Folge des regen Handels mit unseren Daten. "Die Frage ist, ob es bei der Werbung bleibt, oder ob die Daten für andere Zwecke verwendet werden", gibt der Bundes­datenschutz­beauftragte Peter Schaar zu bedenken. Erhält etwa eine Versicherung einen Datensatz, aus dem hervorgeht, dass es Krebserkrankungen in der Verwandschaft eines Kunden gab, kann für diesen die private Krankenversicherung teurer werden. Und wer in einem Viertel mit hoher Arbeitslosigkeit oder schlechter Zahlungsmoral wohnt, darf sein neues Auto womöglich nicht auf Raten kaufen, obwohl er selbst nie Schulden gemacht hat.

Der Adress- und Datenhandel ist in Deutschland mit Einschränkungen erlaubt. "Nach dem sogenannten Listenprivileg können Unternehmen bestimmte personen­bezogene Daten auch ohne Einwilligung des Betroffenen verwenden und weitergeben", erklärt Roland Schäfer von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Dazu gehören neben Namen, Adresse und Geburtsdatum auch der akademische Grad, der Beruf und ein Merkmal, das die Person einer bestimmten Gruppe zuordnet, etwa Hundebesitzer oder Fußballfan. Quelle für diese Daten sind zum Beispiel Versandhändler mit Kundendateien oder Unternehmen wie die Deutsche Post Adress, die den bekannten Nachsendeauftrag anbietet.

Daten, die nicht unter das Listenprivileg fallen, dürfen nur für Werbezwecke genutzt werden, wenn der Betroffene sein Einverständnis gegeben hat. Dazu zählen Kaufverhalten, Interessen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Damit jemand seine Einwilligung zur Weitergabe gibt, lassen sich Unternehmen Einiges einfallen. Als Gegenleistung für das Einverständnis-Kreuzchen winken Preise bei Gewinnspielen, kostenlose Psychotests oder Gratis-Minispiele bei Facebook. Und darüber werden die Nutzer dann gleichzeitig weiter ausgeforscht.

Widerspruch gegen Datennutzung und -weitergabe möglich

Um sich davor zu schützen, dass die Daten von anderen genutzt werden, muss der Verbraucher erst einmal herausfinden, welches Unternehmen etwas über ihn weiß. "Generell kann man bei jeder Stelle mindestens einmal im Jahr kostenlos Auskunft über die eigenen Daten verlangen", sagt Schäfer. Zu der Auskunft gehören die gespeicherten Informationen selbst, die Quelle der Daten, und wer sonst Auskunft über die Daten verlangt hat. "Bei jeder dieser Stellen kann ich auch der Nutzung und Weitergabe meiner Daten widersprechen", erklärt Schäfer.

Man kann auch in einem Werbebrief oder einer Werbemail das Kleingedruckte lesen und sich mit seinem Widerspruch direkt an den Absender zu wenden. Werbetreibende müssen in persönlichen Anschreiben die Herkunft der Adresse und das Widerspruchsrecht des Adressaten deutlich machen. Bei Briefen reicht es, die Werbung ungeöffnet mit dem Vermerk "Annahme verweigert" in den Postkasten zu werfen. Diese Regeln gelten zumindest für Deutschland.

Datensparsamkeit empfohlen

Auch mit ihrer E-Mail-Adresse sollten Verbraucher sorgsam umgehen. Sie kann für direkte Werbung und zur Identifikation missbraucht werden. "Wenn ich meine Mailadresse ins Internet stelle, muss ich damit rechnen, dass sie geerntet wird", mahnt Schaar. Der Datenschützer empfiehlt: "Verwenden Sie mehrere E-Mail-Adressen." Eine Adresse sollte zum Beispiel nur persönlich und beruflich genutzt werden. Andere Adressen können für Online-Einkäufe oder für die Registrierung bei Diensten oder in sozialen Netzwerken dienen.

Eintrag in der Robinsonliste kann helfen

Wer möglichst von Werbung verschont bleiben möchte, kann sich kostenlos auf der Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbandes eintragen lassen und damit der Nutzung bestimmter Daten für Werbezwecke widersprechen. Viele Unternehmen gleichen die Adressaten ihrer Werbung mit dieser Liste ab. Völlige Werbefreiheit garantiert sie aber nicht.

Jeder ist aber auch selbst dafür mitverantwortlich, wie leicht oder schwer Unternehmen an seine Daten kommen. "Man kann niemanden aus der Selbstverantwortung entlassen", betont Jaspers. Häufig müsse einfach abgewogen werden, ob sich ein Gewinnspiel, der Rabatt mit einer Kundenkarte oder ein öffentliches Profil lohnt, oder ob der Schutz der Privatsphäre wichtiger ist.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Meldegesetz insgesamt fragluch Herr Doktor 22.09.12 05:23
Meldegesetz insgesamt fragluch fe rnwe h 22.09.12 03:32
http://www.optoutday.de - HEUTE!!! angee 20.09.12 12:20
Warum man seine Daten schützen sollte mikiscom 20.09.12 07:47
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre