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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Abofallen im Internet: Rechnungen schnell widersprechen22.05.2009
09:14 Bei Eingabe von persönlichen Daten immer skeptisch sein
Das Internet steckt mittlerweile voller Abofallen.
Durch ausgefuchste Mechanismen sind die
Kostenfallen-Seiten derzeit nach
Einschätzung von Experten ungemein effektiv. Verbraucher zahlen
Millionen an dubiose Firmen. Wer eine ungerechtfertigte Rechnung
erhält, sollte widersprechen, sich von einer juristischen Drohkulisse
nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall bezahlen, rät die
Zeitschrift c't
Geschädigten.
Oft genug landen Internetsurfer bereits mit wenigen Mausklicks in der Abofalle. Dabei verbergen sich die Gefahren oft hinter seriös anmuten Webportalen mit vermeintlich kostenlosen Software-Downloads. In einigen Fällen besteht der Unterschied zwischen einem seriösen Internetangebot und einer Kostenfallen-Seite nur in einem Bindestrich. Beispielsweise gilt open-download.de als nützliches Softwareportal. Wer bei der Eingabe der URL den Bindestrich in der Mitte vergisst, landet hingegen bereits in einer Abofalle. Immer, wenn man einen Namen und weitere persönliche Daten angeben muss, sollte man misstrauisch werden. Die Kostenhinweise für ein Abo würden leicht übersehen. In der Folge zahlen Verbraucher beispielsweise 96 Euro pro Jahr für Software, die es anderswo im Netz umsonst gibt. Rechnungen sollten Verbraucher möglichst schnell widersprechen, ohne dabei weitere Informationen über sich preiszugeben. Wichtig ist dabei aber die Begründung. Musterbriefe für solche Fälle finden sich im Internet. Wer gar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalte, müsse innerhalb von 14 Tagen reagieren, sollte aber ebenfalls auf keinen Fall bezahlen, rät die Zeitschrift. Betroffene widersprechen mit einem Kreuz auf dem beiliegenden Formular der Forderung. Der nächste Schritt wäre aus Sicht der Fordernden der Weg vor ein Zivilgericht, was in der Regel nicht passiere. Bisherige Zivilverfahren hätten die Anbieter der Kostenfallen-Seiten verloren. Strafrechtlich sei ihnen bisher nicht beizukommen, berichtet die c't. Aus bisherigen Gerichtsakten gehe hervor, dass Anbieter derartiger Seiten täglich bis zu 20 000 Euro kassierten.
ddp / Thorsten Neuhetzki
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