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Abo-Fallen im Internet sollen als Betrug geahndet werden

12.01.2011
12:13

Oberlandesgericht Frankfurt verstärkt Druck auf Internet-Betrüger


Abo-Fallen im Internet sorgen seit Jahren immer wieder für Ärger und Verdruss. Findige Betrüger entwickeln immer neue Maschen, um ahnungslosen Besuchern ihrer Internet-Angebote kostenpflichtige Abonemments unterzuschieben. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Druck auf die Fallenleger verstärkt: In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss hat das Gericht entschieden, dass Internet-Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen sind (Az.: 1 Ws 29/09). Den Betreibern windiger Internetseiten drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.

Abo-Fallen im Internet sind Betrug findet das Oberlandesgericht Frankfurt.
Abo-Fallen im Internet sind Betrug findet das Oberlandesgericht Frankfurt.
In der Vergangenheit haben die Anklagebehörden immer wieder Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten eine Preisangabe zu finden war. Diese Zeiten sollen nun vorbei sein. Das Gericht bestätigte eine entsprechende Mitteilung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.

Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements, beispielsweise für Grußkarten, Gedichte oder auch Routenplaner, untergejubelt haben. Für eine Nutzungsdauer von drei bis sechs Monaten stellten sie in hunderten Fällen bis zu 69,95 Euro für das jeweilige Abo in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und Drohbriefe von Abmahnanwälten verschickt.

Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Abmahnanwälten

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten - es handelt sich in diesem Fall um ein Betrüger-Pärchen - über Jahre hinweg in schneller Folge immer neue Firmen nach britischem Recht gegründet. Von verschiedenen hessischen Städten aus haben sie dann wiederholt irreführende Seiten ins Netz gestellt, auf die zahlreiche Besucher hereingefallen sind. Für die Anklage seien die Fälle von insgesamt 1 000 Opfern gebündelt worden. Diese hätten aber zumeist nicht bezahlt, wie die Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu mitteilte. Oft wurden die versteckten Abos mit einem Gewinnspiel verknüpft. Dafür mussten die Teilnehmer zahlreiche persönliche Daten angeben. Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Abschitten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben. Der mutmaßliche Haupttäter arbeite derzeit von dem hessischen Rodgau aus. Mit dabei sei stets eine festen Gruppe von Abmahnanwälten, berichtete die Anklägerin.

Das Oberlandesgericht hat den konkreten Fall zwar im Detail bewertet, jedoch kein Urteil gegen die Beschuldigten selbst gefällt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die zuvor abgelehnten Anklagen doch noch zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgrichtes sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. "Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Mit diesem Beschluss komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber. Diese würden häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern", erklärt der Jurist.

Der Anwalt äußerte sich allerdings skeptisch über die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Button-Lösung, bei der Verbraucher auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden und dies mit dem Klick auf den Button bestätigen müssten. Die einzig wirksame Waffe gegen die Internet-Betrüger sei die strafrechtliche Verfolgung der Täter.

Zwar hätten bereits zuvor mehrere Amtsgerichte in Zivilurteilen Inkasso-Anwälte anderer Abofallen-Betreiber zum Schadensersatz verurteilt und zu Zahlung der Anwaltskosten der von ihnen gemahnten Kunden verpflichtet. Diese Urteile seien jedoch nicht mehr als Nadelstiche gegen das Unwesen der Kostenfallen bei Internet-Abos gewesen.

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mit Material von dpa
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Abmahnungen cioban 21.02.11 21:07
RE: Namen veröffentlichen! Hohes Nivea. 21.02.11 14:58
RE: Namen veröffentlichen! Grayhound 21.02.11 14:46
RE: Namen veröffentlichen! 123fred 21.02.11 10:16
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre