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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 18.06.2013 |
Gefälschte Abmahnungen von Kanzlei Kroner & Kollegen kursieren20.03.2012
10:18 Adressaten sollten auf keinen Fall die geforderte Summe zahlen
Von Steffen Herget
![]() Abmahnung erhalten? Erstmal keine Panik! Derzeit kursieren im Internet erneut gefälschte Abmahnungen in großer Zahl. Wie das Fachportal Computerbetrug.de berichtet, stammen die gefälschten Anwaltsschreiben von einer angeblichen Kanzlei Kroner & Kollegen in der bayerischen Landeshauptstadt München. Den Adressaten des auf den ersten Blick durchaus echt wirkenden Schreibens, das per E-Mail von der Adresse kollegen@kroner-kollegen.de verschickt wird, wird vorgeworfen, über den umstrittenen Dienst Megaupload geschützte Inhalte wie "Filmwerke, TV-Serien und Musikdateien" heruntergeladen zu haben. Auch eine Liste mit Zeitstempeln und IP-Adressen findet sich demnach in dem Dokument. Die Betroffenen sollen im Rahmen eines Vergleichs eine Summe von 149,95 Euro an die Volksbank Slovensko zahlen - zumindest wenn es nach dem Willen der Absender geht, denn wirklich zahlen sollten die Empfänger das Geld besser nicht. Auf den zweiten Blick offenbart das Schreiben zahlreiche Fehler. So wird beispielsweise nicht angegeben, welche genauen Inhalte der Nutzer heruntergeladen haben soll. Außerdem wird Megaupload fälschlicherweise als "Peer-to-Peer-Netzwerk" bezeichnet. Auch fordern die Anwälte in der gefälschten Abmahnung nicht die übliche Unterlassungserklärung. Die Bankverbindung führt zudem ins Ausland - eher unüblich. Einige Rechtschreibfehler haben sich ebenfalls eingeschlichen. Die Webseite von Kroner & Kollegen wirkte ebenfalls auf den ersten Blick professionell, enthält jedoch ins Nichts führende Links und andere wesentliche Lücken. Die Domain ist in Österreich registriert, die Webseite mittlerweile offline. Das Wichtigste jedoch: Bei der Münchener Rechtsanwaltskammer ist dem Bericht zufolge eine Kanzlei mit solchen Namen überhaupt nicht bekannt. Zuerst nachdenken und dann die richtigen Schritte einleitenWer nun tatsächlich eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte natürlich auf keinen Fall die geforderte Summe einfach klaglos auf das genannte Konto überweisen. Es empfiehlt sich, nach dem Erhalt ein es solchen Briefes - auch von anderen Adressaten - zunächst einige Dinge zu überprüfen: Habe ich tatsächlich geschützte Inhalte heruntergeladen oder Angeboten? Gibt es die angebliche Kanzlei überhaupt (hier hilft die lokale Anwaltskammer)? Gibt es Berichte im Internet, die auf missbräuchliche Abmahnungen schließen lassen? Zu guter Letzt sollte ein Anwalt des eigenen Vertrauens konsultiert werden, der dem Nutzer die richtige Vorgehensweise ans Herz legen kann. Weitere Meldungen zum Thema Recht
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| Dr. Kroner & Kollegen | Stroem | 20.03.12 13:37 | |||||||
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