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Abmahn-Abzocke: Verbraucherzentrale fordert schnelles Handeln20.06.2012
13:33 Neue gesetzliche Regelungen lassen weiter auf sich warten
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa
![]() Will besseren Schutz der Verbraucher vor Internet-Abzocke: Gerd Billen, vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherzentralen fordern rasche Schritte zum besseren Schutz von Internetnutzern vor überteuerten Abmahnungen. "Die Bundesregierung muss endlich das Anti-Abzocke-Gesetz des Justizministeriums auf den Weg bringen", sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, der Deutschen Presse-Agentur. Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbands sind rund sechs Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt worden, also etwa 4,3 Millionen Menschen. Für solche Abmahnungen berechneten Anwälte vielfach 500 bis 1 000 Euro. Verschickt werden sie etwa wegen illegalen Herunterladens oder Nutzen von Bildern oder Musik aus dem Netz. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Missbrauch mit Abmahnungen eindämmen. Laut einem Gesetzentwurf sollen dafür unter anderem die Gebühren gedrückt werden, die Anwälte fordern dürfen. Außerdem soll für unrechtmäßig Abgemahnte ein Gegenanspruch eingeführt werden, mit dem sich Betroffene gegen den Abmahnenden zur Wehr setzen können. Aus der Unionsfraktion waren jedoch Bedenken laut geworden. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich jedoch hinter die Pläne gestellt. Forderung: Bessere Geschäftsmodelle anstatt AbmahnungVerbraucherschützer Billen rief auch die Wirtschaft zum Umsteuern auf: "Die Musik- und Filmindustrie sollte sich stärker um kundenfreundlichere und sichere Dienstleistungen kümmern, statt Angst und Schrecken durch Abmahnanwälte zu verbreiten." Doch nicht nur Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind von den Neuregelungen betroffen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Rechtslage für Verbraucher auch in anderen Feldern deutlich verbessert werden. Das Bundesjustizministerium plant neben den neuen Regelungen im Bereich des Abmahnwesens auch Veränderungen im Datenschutz. So soll es Firmen erschwert werden, die weitergehende Nutzung von Daten in den AGB zu regeln und zu verstecken. Sollen Daten des Nutzers umfassend verarbeitet und genutzt werden, so soll nach den geplanten Regelungen der Nutzer explizit einer entsprechenden Klausel zustimmen müssen - etwa in dem er die Regelung mit einem Häkchen aktiv bestätigt. Auch unseriöse Inkasso-Unternehmen werden es nach den Planungen des Bundesjustizministeriums schwerer haben, ihre Geschäfte wie bisher weiterzuführen. Neue Vorschriften sollen die Unternehmen zur Transparenz verpflichten und dem Verbraucher deutlich machen, woher die Forderung stammt und wie sich die Inkasso-Kosten zusammensetzen. Auch sollen die Befugnisse der Aufsichtsbehörden erweitert werden. Weitere Meldungen zum Thema Verbraucherzentrale
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