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1&1-Werbung mit unzureichenden Kostenhinweisen untersagt

19.05.2010
17:19

Koblenzer Landgericht bemängelt augenscheinlich kostenloses Sicherheitspaket

Der Internetdienstanbieter 1&1 darf Teile seiner Neukunden-Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese später kostenpflichtig werden. Dies hat das Landgericht Koblenz in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Gegenstand des Rechtsstreits war das 1&1-Sicherheitspaket, das Neukunden auf den ersten Blick als Gratis-Extra angepriesen wurde. Erst aus dem Kleingedruckten ging hervor, dass es sich nicht um eine dauerhaft kostenlose Zusatzleistung handelt: Ohne Kündigung innerhalb von sechs Monaten schlägt das 1&1-Sicherheitspaket monatlich mit 4,99 Euro zu Buche. 1&1 wollte zu einem schwebenden Verfahren keine Stellung beziehen und wollte sich daher nicht dazu äußern.

"Kostenlose" Sicherheitspakete sind inzwischen branchenüblich

Das Logo von 1&1.
1&1 muss in seiner Werbung kenntlich machen, dass das Sicherheitspaket nicht dauerhaft kostenlos ist.
1&1 ist nicht der einzige Anbieter, der Zusatzleistungen zuerst kostenlos anbietet und später in ein kostenpflichtiges Abo münden lässt. Bei Tarifen für Breitband-Internetzugänge über DSL- oder Kabelanschluss ist ein integriertes Sicherheitspaket inzwischen häufig vorzufinden. Der Haken der späteren Kostenpflichtigkeit ist bei den Kombinationen aus Virenscanner und Desktop-Firewall allerdings ebenso branchenüblich. In den meisten Fällen ist ein solches Abo zwar mit einer Frist von vier Wochen kündbar, aber der Kunde muss dennoch wissen, worauf er sich einlässt.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Tarifzauber und lahmer Gaul niknuk 20.05.12 23:40
Tarifzauber und lahmer Gaul andi105 16.05.12 20:04
RE: 1&1 Neukunden zahlen die Hälfte ... koelli 05.05.12 16:31
RE: 1&1 über GMX eine Internetflat ... Dre 13.03.12 20:26
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre