Trotz Flatrate: 1&1 berechnet ab Mai bestimmte Festnetznummern
29.04.2011 09:15
2,9 Cent pro Minute für ausgewählte per Festnetz realisierte Dienste
Von
 Telefonieren ins Festnetz kann bei 1&1 ab Mai - trotz Flatrate - möglicherweise teuer werden
Der Westerwälder Telekommunikationsanbieter 1&1 führt ab dem 1. Mai
eine Zusatzgebühr für Nutzer einer Festnetz-Flatrate ein, wenn diese bestimmte Dienste nutzen, die über eine
normale Festnetz-Rufnummer realisiert werden. Eine entsprechende Information versendet das Unternehmen
derzeit an Kunden von Produkten mit inkludierter Festnetz-Flatrate.
Betroffen von der Regelung sind beispielsweise Chat-, Callthrough- oder
Konferenzdienste, die insbesondere für Nutzer einer Festnetz-Flatrate interessant sind. Bekannterweise hat
1&1 bislang den Zugang zu solchen Diensten unterbunden, indem die betreffenden Einwahlnummern gesperrt
wurden (teltarif.de berichtete). 1&1 hatte seinen Schritt damals damit
begründet, dass solche Anbieter "Telefoniedienstleistern, in dem Fall der 1&1 Internet AG bzw.
Vorleistungslieferanten, für jeden anrufenden Teilnehmer Incoming-Gebühren" in Rechnung stellen. Damit sei die
Nutzung für den Endkunden zwar kostenfrei, nicht aber für das Unternehmen 1&1, "dem es nicht zuzumuten
ist, die Gebühren zu tragen."
Statt Sperrung ab Mai Bepreisung bestimmter Festnetz-Rufnummern
Nun beschreitet 1&1 einen anderen Weg und bepreist die (Festnetz-) Nummern solcher Dienste künftig.
Anrufer sollen für die Nutzung - trotz bestehender Festnetz-Flatrate - 2,9 Cent pro Minute zahlen. Der
Anbieter aus Montabaur schreibt seinen Kunden: "Ab dem 1. Mai 2011 berechnen wir bestimmte
Telefoniedienste mit 2,9 Cent pro Minute. Hierzu gehören Festnetzrufnummern, die wie Sonder- oder
Servicerufnummern genutzt werden, z. B. für Konferenzdienste. Derartige Verbindungen sind kein entgeltfreier
Bestandteil Ihrer 1&1 Telefon-Flat und werden deshalb gesondert abgerechnet. Für Sie bedeutet dies: Bei
Nutzung dieser Telefoniedienste fallen entsprechende Entgelte an. Die Berechnung erfolgt gemäß unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Lesen Sie hierzu insbesondere Kapitel 'II. Telefoniedienstleistungen'
".
In den besagten AGB heißt es dann in Ziffer 2.8 der "Besonderen Bedingungen" im Kapitel
"Telefondienstleistungen": "Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde, keine
Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der
Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so
genannten Werbehotlines. Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem
anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies
sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen
oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen
Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer).
Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by
Call, u.ä."
Notfalls droht auch die außerordentliche Kündigung
Der Anbieter droht Kunden hierbei sogar das Ende des Vertragsverhältnisses an, zudem wird auch - wie in der
aktuelle Kunden-Information genannt - die Bepreisung solcher Anrufe erwähnt: "Erfolgt verbotswidrig eine solche
Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt
außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der
jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst
üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 Telefonie-Option. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern,
die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten."
1&1: Nutzung solcher Dienste ist kein gewöhnliches Festnetzgespräch
Die 2,9 Cent pro Minute entsprechen dabei dem Preis, den Nutzer eines reinen Internet-Tarifs bei 1&1
für Festnetzverbindungen zahlen müssen. 1&1-Pressesprecherin Ingrun Senft erklärte gegenüber unserer
Redaktion, bei der Nutzung solcher Dienste handele es sich, "wie die Bezeichnung 'Dienst' schon zeigt, nicht um
ein gewöhnliches Festnetzgespräch zwischen zwei Teilnehmern, weshalb dies nicht von der Festnetzflat
abgedeckt sein kann. Darauf hat 1&1 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen."
Blacklist soll in Kürze online abrufbar sein
Doch woher weiß der Kunde, welche Dienste beziehungsweise welche konkreten Festnetz-Rufnummern nun
2,9 Cent pro Minute kosten und welche nicht? Eine entsprechende Liste hat das rheinland-pfälzische
Unternehmen seinen Kunden weder mit der Mail geliefert noch auf eine solche auf seiner Website hingewiesen.
Ingrun Senft kündigt eine solche Veröffentlichung jedoch an und schreibt uns: "Welche Dienste-Rufnummern
betroffen sind, kann aktuell bei der 1&1 Hotline abgefragt werden. Eine Liste der betroffenen
Dienste-Rufnummern kann in Kürze auch im eigenen Control-Center eingesehen werden."
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