
Abrechnungsfehler bei der 01075
In den vergangenen Wochen erreichten die teltarif.de-Redaktion vereinzelte E-Mails von Lesern,
die sich über eine Rechnungsposition auf ihrer Telekom-Rechnung wunderten. Ihnen wurden
Telefonate über die Netzkennziffer
01075 in Rechnung gestellt, dabei gaben sie an, diese
Vorwahl spätestens seit einer unerwarteten
Tarifumstellung im vergangenen Frühjahr nicht
mehr zu nutzen. Dennoch tauchten Gespräche zu ihnen bekannten Nummern auf.
Nach einigen Recherchen klärten sich die Leserfälle mit einer Überraschung auf: Die
Gespräche wurden geführt - ein Jahr vor der Rechnungslegung. Und: Sie waren bereits einmal
in Rechnung gestellt worden - ein Jahr zuvor.
Nach teltarif.de-Informationen müssen Call-by-Call-Gespräche spätestens 15 Wochen bzw. 105 Tage
nach dem Telefonat über die Deutsche Telekom abgerechnet werden. Danach ist, so versichern uns Anbieter,
eine Einlieferung der Abrechnungsdaten bei der Telekom nicht mehr möglich. Dennoch funktionierte
dieses bei der 01075 - möglicherweise, weil die Jahreszahl nicht übermittelt wird.
Nach 01075-Angaben 184 Kunden betroffen
Wir fragten bei der 01075 Festnetz GmbH in Wiesbaden, dem Betreiber der 01075, nach,
wie es zu dem Problem kommen konnte und welches Ausmaß der Fehler hat. Nach Angaben
der 01075 sind insgesamt 184 Telefonteilnehmer betroffen, die
Call by Call genutzt haben.
Internet-by-Call-Nutzer seien nicht betroffen. Das Problem an sich sei auch schon
vor der Anfrage unserer Redaktion durch ein "internes Qualitätsmanagement und Kundenanfragen"
bekannt geworden, wie uns Geschäftsführer Florian Tauber mitteilte.
Auf die Frage, wie es zu diesem Problem kommen konnte, teilte uns Tauber mit,
der Fehler sei bei einem externen Dienstleister aufgetreten. "Im Zuge der jährlichen Zertifizierung
nach §45g TKG wird die Entgeltberechnung anhand von Livedaten
durch einen Gutachter geprüft und dafür eine nicht unerhebliche Anzahl an Datensätzen
maschinell ausgewertet. Leider kam es hierbei durch einen menschlichen
Fehler zu Unregelmäßigkeiten, so dass eine der zahlreichen
Verarbeitungsdateien in einen falschen Kreislauf eingespielt wurde. Dadurch, dass dieser Fehler extern
entstanden ist, haben auch nicht unsere Qualitätskonzepte gegriffen und das Vier-Augen-Prinzip konnte nicht greifen",
so Tauber in einer schriftlichen Äußerung.
Bei dem Fehler geht es nach Angaben der 01075 lediglich
um Abrechnungsdaten aus dem November vergangenen Jahres.
Dass dieses Problem abermals auftritt, will die 01075 ausschließen können.
"Alle Abrechnungsdaten werden [...] manuell stichprobenartig
überprüft und nachgerechnet. Dadurch können Abrechnungsfehler noch vor Übertragung an die
Telekom Deutschland registriert werden. Wir werden aufgrund des
aktuellen Falles nunmehr überprüfen, ob es weitere Möglichkeiten gibt die bereits sehr
weitreichenden Überprüfungen zu erweitern." Dennoch ist es verwunderlich, dass die Daten ansich überhaupt
noch existieren, da diese eigentlich spätestens 80 Tage nach Rechnungslegung gelöscht werden müssten, wenn
es von den Kunden keinen Widerspruch gegen die Rechnung gibt.
Automatische Erstattung soll erfolgen
Betroffene Kunden sollen automatisch eine Erstattung
über die Rechnung der Telekom erhalten, wie Tauber weiter mitteilte.
"Es wurde bereits eine Gutschriftsdatei für alle betroffenen Kunden an die Telekom
Deutschland erstellt, sodass automatische Gutschriften erteilt werden können", hieß es.
"Zusätzlich erhalten Kunden auf Wunsch eine Banküberweisung, einen Verrechnungsscheck oder
Briefmarken. Dies wird individuell mit den Kunden, die sich beim
Kundenservice melden, vereinbart. In Eskalationsfällen ist unser
Kundenservice auch angehalten, kleine Wiedergutmachungen versenden zu lassen." Auch werde
der Mahnprozess bis Mitte Februar ausgesetzt, "sodass hier weitere unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten vermieden werden".
Kunden, die von diesem Problem betroffen sind, haben also entweder die Möglichkeit, auf
die kommende Gutschrift zu vertrauen oder sich beim Kundenservice der 01075 zu melden.
In jedem Fall lohnt es sich - wie dieses Beispiel zeigt - immer, die eigene Telefonrechnung
kritisch zu prüfen. Nur so können derartige Abrechnungsfehler auf der eigenen Rechnung auffallen.
Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie in einer weiteren
Meldung.
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