
01051 Telecom will Call by Call
auch bei Kabelanschlüssen durchsetzen
Der Call-by-Call-Anbieter
01051 Telecom will den größten deutschen
Kabelnetzbetreiber -
Kabel Deutschland - dazu verpflichten,
seinen Kunden künftig
Call by Call ("Betreiberauswahl") zu
ermöglichen. Hintergrund der Forderung ist die geplante Übernahme des Berliner
Kabelnetzbetreibers
Tele Columbus durch Kabel Deutschland
(
teltarif.de
berichtete), das in 13 von 16 Bundesländern Kabelnetze betreibt. Die Fusion steht noch
unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das
Bundeskartellamt.
01051 Telecom will Tele-Columbus-Übernahme für eigene Ziele nutzen
In diese Lücke stößt nun die 01051 Telecom. Der Heinsberger Anbieter ist auf dem Call-by-Call-Markt
mit zahlreichen Marken (01051, 01084, 01081, 01035, 01076, 01071, 01047 sowie über die Maestro
Telecom GmbH mit der 01015 und der 01026) aktiv. Ziel des Unternehmens war es zunächst, sich als
betroffene Partei der geplanten Übernahme von Tele Columbus durch Kabel Deutschland zu dem Verfahren
beiladen zu lassen, da die "Interessen durch die Entscheidung der Kartellbehörde erheblich berührt
werden".
"Durch die Fusion würden verschiedene Telekommunikationsmärkte, u.a. auch der Markt für
Sprachtelefonie und der Markt für die Betreiberauswahl und auch der Nutzen für die Endkunden massiv
negativ beeinträchtigt. Daher ist die Fusion zu untersagen, hilfsweise eine Auflage zu erteilen,
wonach dem fusionierten Unternehmen die Betreiberauswahl bei seinen Endkundenanschlüssen
auferlegt wird", heißt es im Schreiben der 01051-Anwälte an das Bundeskartellamt.
Auch Verbraucherschützer unterstützen Call by Call im Kabel
01051 verweist darauf, dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) und der Branchenverband VATM die Forderung
nach einer Implementierung von Call by Call bei Kabel Deutschland unterstützten. "Diese Auflage
würde sowohl die Wettbewerbsintensität auf den Telekommunikations-Vorleistungsmärkten
sichern als auch die Endkunden vor zu hohen Preisen insbesondere zu Verbindungen ins Ausland oder zu
Mobilfunkanschlüssen schützen." Die Realisierung im Kabel solle zu denselben Grundsätzen und
technischen Modalitäten (Call by Call am All-IP-Anschluss) erfolgen, wie
sie auch für die Deutsche Telekom gelten.
Der nordrhein-westfälische Anbieter verweist in diesem Zusammenhang auch auf ein
Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.:
I ZR 28/09), nach dem ein Kabelnetzbetreiber nicht mit dem Slogan "Kein Telekom-Anschluss
mehr nötig" werben darf, wenn der Kunde nicht die Möglichkeit hat, Call-by-Call-Telefonate zu führen
oder eine Preselection-Voreinstellung vorzunehmen.
Weil der von der Deutschen Telekom verklagte
Kabel-Anbieter in seiner Werbung behauptet hatte, dass die Kunden über sein Kabelnetz einen
vollwertigen Telefonanschluss erhalten, müssten Kunden laut BGH davon ausgehen, dass tatsächlich
sämtliche Funktionen genutzt werden könnten, wie sie das von einem Telekom-Anschluss her kennen. Das
sei aber falsch, weil der beklagte Anbieter in seiner Werbung verschweige, dass mit seinem Anschluss
weder Call-by-Call-Telefonate noch eine Preselection genutzt werden können.
Befürchtung: Verbraucher zahlen letztlich drauf, CbC-Anbieter verlieren ihren Markt
Durch die attraktiven Double- und Triple-Play-Angebote von Kabelanbietern wie Kabel
Deutschland würden die Call-by-Call-Anbieter verdrängt, da sich Kunden verstärkt von ihren
Telekom-Anschlüssen verabschiedeten, argumentiert 01051 Telecom. "Würden die Anschlüsse bei der
Telekom Deutschland GmbH aufgrund der Marktverdrängung wegfallen und sich zu Gunsten der
favorisierten Kabelnetzbetreiber auswirken, würde den Anbietern von Betreiberauswahl
zwangsläufig ihr Markt wegbrechen. Damit gäbe es keinen Verbindungswettbewerb mehr, sondern nur
noch reinen Anschlusswettbewerb (...)."
01051 stört sich auch daran, dass "die Kabelnetzbetreiber ihre sehr niedrigen Anschlusspreise durch
sehr hohe Verbindungspreise zu den Auslands- und Mobilfunkzielen quersubventionieren (...). Diese
Gesprächspreise seien "zu Lasten der Endkunden stark überteuert und hätten in einem
Wettbewerbsumfeld (...) keine Chance".
Forderung: Fusion untersagen - oder zumindest Call-by-Call-Pflicht auferlegen
Im Fazit verlangt der Call-by-Call-Anbieter vom Bundeskartellamt: "Der Erwerb darf daher, wenn
überhaupt, nur unter der Auflage einer Verpflichtung zur Betreiberauswahl genehmigt werden. Dabei
wäre auch die konkrete technische und preisliche Ausgestaltung gegenüber der Kabel Deutschland
auszusprechen, weil die Auflage anderenfalls leerlaufen würde."
01051 Telecom erreicht Beiladung durch das Bundeskartellamt
Einen ersten Erfolg konnte 01051 Telecom inzwischen erzielen: Das Bundeskartellamt ist dem
Antrag des Unternehmens auf Beiladung zu dem Verfahren (Übernahme von Tele Columbus durch Kabel
Deutschland) mit Schreiben vom 10. Oktober nachgekommen. "Die Antragstellerin macht
Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Markt für Call-by-Call-Telekommunikationsdienste
geltend, der durch die Tätigkeit der Beteiligten auf dem Markt für
Endkunden-Telekommunikationsanschlüsse jedenfalls mittelbar von dem
Zusammenschlussvorhaben betroffen ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten im
Falle der Freigabe des Zusammenschlusses verstärkt im Telekommunikationsmarkt tätig werden. Vor
diesem Hintergrund kann der Ausgang des Verfahrens die Interessen der Antragstellerin erheblich berühren." Mit einer Entscheidung des Bundeskartellamts über die Tele-Columbus-Übernahme durch Kabel Deutschland wird bis zum Ende des Jahres gerechnet.
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