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010040: Rechtsanwalt droht Nutzern nach BNetzA-Beschwerde

16.11.2012
15:11

Verbraucherschützer: Vorgehen "an Dreistigkeit nicht zu überbieten"

010040
Der Anbieter 010040 wehrt sich gegen aus seiner Sicht unberechtigte Beschwerden bei der BNetzA
Der Call-by-Call-Anbieter 010040 GmbH hat - wie berichtet - für Unmut bei zahlreichen Verbrauchern gesorgt, nachdem er seine Preise am 2. Juli ohne Ankündigung von knapp 2 Cent auf 1,99 Euro pro Minute erhöht hatte. Nachdem viele Verbraucher daraufhin überhöhte Rechnungen erhalten hatten, gingen bei den Verbraucher­zentralen sowie der Bundes­netzagentur (BNetzA) zahlreiche Beschwerden über den Anbieter ein.

Kunden werden zur Rücknahme ihrer Beschwerde bei der BNetzA aufgefordert

Doch der gescholtene Anbieter wehrt sich nun, wie die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen berichtet. Demnach erhalten einige Nutzer, die ihre Telefonrechnung beanstandet und die Bundesnetz­agentur hierüber informiert haben, derzeit per E-Mail ein Schreiben des Rechtsanwalts Raoul Sandner aus Hamburg. Darin, schreiben die Verbraucher­schützer, würden die Verbraucher dazu aufgefordert, ihre Beschwerde bei der BNetzA über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen.

Als Druckmittel weise der Rechtsanwalt auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stelle Forderungen auf Unterlassung und Schadenersatz in Aussicht. Interessant: Nach Angaben der Verbraucher­zentrale war Sandner bis Anfang Juli dieses Jahres noch Geschäftsführer des Unternehmens.

Verbraucherzentrale: Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen

"Diese Einschüchterungs­versuche sind aus Sicht der Verbraucher­zentrale geradezu unglaublich. Jemand abzumahnen, der sich begründet bei einer Behörde beschwert - dies ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten", so die Verbraucher­schützer. Sie ermutigt Verbraucher, sich nicht einschüchtern zu lassen. Denn die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale seien auf Beschwerden von Kunden angewiesen. Wer eine überhöhte Rechnung durch die 010040 GmbH erhalten habe, könne diese innerhalb von acht Wochen beanstanden - zum Beispiel per entsprechendem Musterbrief.

Bundesnetzagentur hat Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltskammer benachrichtigt

Auch die Bonner Regulierungs­behörde hat sich zwischen­zeitlich zu dem Vorgehen geäußert: "Die Bundes­netzagentur hat die Staats­anwaltschaft und die Rechtsanwalts­kammer über das Vorgehen des Rechtsanwalts informiert", teilt die BNetzA auf ihrer Website mit. Ihr lägen "zahlreiche Verbraucher­beschwerden zu dem unter der Betreiber­kennzahl 010040 angebotenen Call-by-Call-Dienst vor. Aufgrund der Beschwerden ist zurzeit ein Verwaltungs­verfahren anhängig."

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Selbst Schuld! Telly 14.12.12 09:09
RE: Selbst Schuld! Telly 13.12.12 21:17
RE: Selbst Schuld! Telly 08.12.12 13:12
Kommt alle noch schnell rein ins Boot derpruefer 07.12.12 22:15
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre