
Schockrechnungen von der 010040
Die Bundesnetzagentur (
BNetzA) hat den
Call-by-Call-Anbieter
010040 GmbH abgemahnt und für weitere
Verfehlungen Strafen angekündigt. Grund dafür war eine irreführende Tarifansage,
die der Anbieter im Zeitraum vom 1. August bis zum 12. September
geschaltet hatte. Diese entsprach laut BNetzA nicht den Vorgaben des
Paragraf 66b Abs. 1 Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Diese Abmahnung ist mit einer "Gelben Karte" gleichzusetzen: Für den Fall weiterer
Verfehlungen der 010040 hat die BNetzA die Einleitung weiterer, allerdings nicht
näher spezifizierter Maßnahmen angekündigt. Der Anbieter war durch Beschwerden
wegen
Schockrechnungen sowie im Nachgang durch
Einschüchterungsversuche seitens eines
Anwalts negativ aufgefallen.
Dabei ist die 010040 noch mit einem blauen Auge davon gekommen, denn die BNetzA
hat dem Anbieter nicht untersagt, der Kundschaft die in dem fraglichen Zeitraum
geführten Gespräche in Rechnung zu stellen. Allerdings weist die Behörde
in der Stellungnahme darauf hin, "dass gemäß
Paragraf 66h Nr. 1 TKG im Falle eines Verstoßes gegen die
Preisansagevorschrift des Paragraf 66b TKG der Endnutzer zur Zahlung
eines Entgeltes nicht verpflichtet ist. Es handelt sich dabei um eine Einrede,
auf die sich der betroffene Endnutzer berufen muss." Die Geschädigten müssen
demnach selbst tätig werden und der Rechnung widersprechen, bestenfalls in
Zusammenarbeit mit einem Rechtsbeistand, der dabei hilft, eventuelle
Forderungen durchzusetzen.
Preiserhöhungen an sich nicht strafbar
Die im Sommer von der 010040 vorgenommen, radikalen Preiserhöhungen für
Call-by-Call-Telefonate an sich sind jedoch laut dem Urteil der BNetzA
rechtlich in Ordnung. So heißt es: "Preisobergrenzen sind für
Call-by-Call-Dienste im TKG derzeit nicht vorgesehen. Die Berechnung der
jeweiligen Minutenpreise liegt mithin im unternehmerischen Ermessen der
Anbieter. Sofern die Erhöhung der Tarife zivilrechtliche Ansprüche begründet
bzw. entfallen lässt, wird empfohlen, sich diesbezüglich an die örtliche
Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden."
Im Zweifel lieber auflegen und neu wählen
Das aktuelle Beispiel zeigt einmal mehr, dass bei der Nutzung von Call by Call
noch immer erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Es gilt, bei der Tarifansage
genau hinzuhören, auch in Bezug auf die Einheit - die Ansage kann in Euro oder
Cent erfolgen. Wer sich nicht sicher ist, ob er den angesagten Minutenpreis
richtig verstanden hat, sollte lieber auflegen und noch einmal neu wählen.
Beschwerden über irreführende oder unverständliche Tarifansagen nimmt die
Bundesnetzagentur entgegen.
Wer wirklich auf "Nummer Sicher" gehen möchte, sollte zu Anbietern mit
Tarifgarantie greifen. Diese werden auf den Tarif-Webseiten des Anbieters sowie
in den Ergebnissen des Call-by-Call-Rechners
von teltarif.de explizit ausgewiesen. Anbieter mit langfristig garantierten
Preisen und zuverlässigen Konditionen empfehlen wir zudem allwöchentlich im
Festnetz-Teil des teltarif.de-Newsletters. Eine Ansage der
aktuellen Konditionen ist auch hier Pflicht.
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